Implantate
Einzelzahnersatz
Implantologie - aktuelle Zahnmedizin
Eine natürliche Art einen fehlenden Zahn durch ein Implantat zu ersetzenGeht ein Zahn verloren ist es sinvoll, ihn vollständig zu ersetzen, um die Kaufunktion und den Kieferknochen samt umgebendem Gewebe zu erhalten.
Der zahntragende Anteil des Kieferknochens dient der Verankerung der Zähne. Nach einem Zahnverlust wird der Knochen im Rahmen einer funktionellen Anpassung umgebaut. Da der Knochen nicht mehr belastet wird, folgt im Bereich fehlender Zähne mehr oder weniger schnell ein Abbau des Kiefers - ähnlich einem Muskel, der zunehmend erschlafft und sich abbaut, wenn man ihn nicht mehr trainiert. Dem Prinzip folgend: "Die Natur duldet keinen Luxus".
Die Natur als Vorbild nehmend werden nach einem biologischen Konzept fehlende Zähne struktur- und funktionserhaltend durch künstliche Zahnwurzeln sog. Zahnimplantate ersetzt.
Implantate sind
meist aus reinem Titan, in der Regel in schraubenförmiger oder zylindrischer Form. Sie werden in den Kieferknochen eingefügt, dabei bieten sie gegenüber herkömmlichem Zahnersatz viele Vorteile. Die Implantate verwachsen fest mit dem Kieferknochen, sie erhalten durch funktionelle Belastung Gewebe, Nachbarzähne müssen nicht mehr für konventionelle Brücken beschliffen werden.
Grundsätzlich kann jeder verloren gegangene Zahn ersetzt werden, ganz gleich, ob es sich dabei um nur einen oder mehrere Zähne handelt. Implantate können dann als Unterbau einzelner Kronen, Brückenpfeiler oder als Verankerung für Prothesen dienen.
Einer Insertion von künstlichen Zahnwurzeln geht immer eine eingehende und sorgsame Untersuchung voraus, bei der das vorhandene Knochenangebot genau ermittelt und das passende Implantat individuell bestimmt wird.
Ist das örtliche Knochenlager ungünstig, können mit Hilfe eines DVT (Digitale Volumentomographie) die anatomischen Verhältnisse genauestens bestimmt werden. Durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. Knochenaufbau, der mit eigenem Knochen oder mit Knochenersatzmaterialien erfolgen kann, kann eine ungünstige Gewebssituation verbessert werden.
In schwierigeren Fällen kann es sinnvoll sein eine virtuelle dreidimensionale Planung der Implantate auf der Grundlage eines DVT-Datensatzes vorzunehmen. Unter optimaler Ausnutzung der anatomischen Strukturen mittels computergestützter Navigation (CNI) kann die Implantation sehr gezielt durchgeführt werden.
Nach einer gewissen Einheilzeit, die zwischen mehreren Wochen und 6 Monaten variiert, können auf den künstlichen Wurzeln neue Zähne befestigt werden. Diese sind in ihrem Aussehen und in ihrer Funktion kaum mehr von echten Zähnen zu unterscheiden.
In der Regel erfolgt das Einsetzen der Implantate vollkommen schmerzfrei. In unserer Praxis erfolgt dieser Eingriff ambulant unter Lokalanästhesie oder Sedierung (im leichten Dämmerschlaf), daher können Sie, in der Regel, schon nach kurzer Zeit Ihre gewohnte Tätigkeit wieder aufnehmen.
Grundsätzlich darf jeder Zahnarzt Implantate einsetzen, doch gibt es ausgewiesene Spezialisten, die über die nötige chirurgische Erfahrung und spezielle Kenntnisse in der Implantologie verfügen. Als Qualitätskriterium ist hier ein von den implantologischen Fachgesellschaften überprüfter, zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt heranzuziehen.
Hinweise zu Kosten und Erstattung
Die Kosten für eine Zahnimplantation setzen sich zusammen aus den: Kosten des Implantats (künstliche Zahnwurzel ohne prothetischen Aufbau) und den Kosten der Prothetik (Krone oder Brücke, Verankerungselemente für herausnehmbaren Zahnersatz, sog. Suprakonstruktion .
Für ein in Deutschland gesetztes Implantat werden von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) Kosten von etwa 800 bis 1.500 Euro angegeben. Kommt ein Knochenaufbau hinzu, sind zusätzlich mit etwa 500 Euro zu rechnen. Die in unserer Praxis anfallenden Kosten bewegen sich in aller Regel im Bereich dieser Preisspanne. Hinzu kommen die Kosten für die Suprakonstruktion, also den Zahnersatz (Prothetik), der auf den Implantaten befestigt wird.
Der prothetische Zahnaufbau kostet je nach Ausführung in Deutschland zwischen 400 Euro (Metallkronen) und 1.000 Euro (Vollkeramik) pro Zahn bzw. Implantat. Pro Ersatz eines Zahnes mit einem Implantat ist in Deutschland mit Gesamtkosten zwischen 1.200 und 2.500 Euro zu rechnen (ohne knochenaufbauende Maßnahmen). In anderen EU-Ländern werden Zahnimplantationen – infolge niedrigerer Kosten für Mieten, Löhne und Laboraufwand – teilweise mit bis zu40-60% niedrigeren Preisen durchgeführt. Hier kann eine Zahnimplantation zwischen 550 und 1.200 Eurokosten. Allerdings sind dabei Reisekosten, mögliche Qualitätsunterschiede in der Versorgung, Probleme in der Nachsorge und ähnliche Aspekte nicht berücksichtigt. Wir empfehlen jedem Patienten, eine Implantatversorgung möglichst Wohnortnah durchführen zu lassen. Nicht selten sind vermeintlich im Ausland kostengünstigere Behandlungen in der Gesamtschau nicht nur kostspieliger, sondern für den Patienten auch mit diversen Unannehmlichkeiten und manchen Fällen auch gesundheitlichen Schäden verbunden. Abhängig von der individuellen medizinischen Situation des Patienten, fallen die tatsächlichen Kosten unterschiedlich aus. Dabei beeinflussen folgende Faktoren den endgültigen Behandlungspreis:
- Aufwand und Schwierigkeit der Operation
- Einsatz moderner Diagnostik (z. B. 3D-Röntgen versus konventionelles Röntgen)
- Zahl der Implantate (Einzelpreis sinkt mit steigender Anzahl an gemeinsam gesetzten Implantaten, da einige Leistungen unabhängig von der Anzahl der zu setzenden Implantate erforderlich sind)
- Knochenqualität eventuell notwendige Knochen aufbauende Maßnahmen
- Güte und Material der prothetischen Versorgung
Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten sollte vor der Behandlung, zusätzlich zum Kostenvoranschlag des Kieferchirurgen hinsichtlich des Einsetzen des Implantats von einem Zahnarzt (Prothetiker), ein Heil- und Kostenplan erstellt werden.
Der Heil- und Kostenplan
Der so genannte Heil- und Kostenplan ist eine Art Kostenvoranschlag, der von jedem Zahnarzt (nach gründlicher diagnostischer Untersuchung) erstellt wird. Er liefert Informationen zum Zahnstatus und voraussichtlichen Behandlungsaufwand.
Der Heil- und Kostenplan dient einerseits zur Abschätzung der von der Krankenkasse übernommenen Kostenerstattung. (Hierzu wird er nach Erstellung an die Krankenkassen gesendet.)