Hinweise zu Kosten und Erstattung

  • Kosten des Implantats (künstliche Zahnwurzel ohne prothetischen Aufbau).   Für ein in Deutschland gesetztes Implantat werden von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) Kosten von etwa 1250  bis 3000 Euro angegeben Darin enthalten sind außer dem Implantat inklusive aller Materialkosten die Arzthonorare und andere Leistungen wie Röntgen-diagnostik

 

  • Für die Suprakonstruktion, also den Zahnersatz (Prothetik), der auf den Implantaten befestigt wird, kommen Kosten in etwa gleicher Höhe hinzu

 

  • Ist ein Knochenaufbau erforderlich oder zusätzliche operative Massnahmen, sind zusätzliche Kosten möglich, die im Kostenvoranschlag ausgewiesen sind

 

  • Die tatsächlichen Kosten fallen, abhängig von der individuellen medizinischen Situation des Patienten, unterschiedlich aus. Dabei beeinflussen folgende Faktoren den endgültigen Behandlungspreis: Aufwand und Schwierigkeit der Operation durch Einsatz moderner Diagnostik (z. B. 3D-Röntgen versus konventionelles Röntgen), Zahl der Implantate (Einzelpreis sinkt mit steigender Anzahl an gemeinsam gesetzten Implantaten, da einige Leistungen unabhängig von der Anzahl der zu setzenden Implantate erforderlich sind), Knochenqualitäteventuell notwendige Knochen aufbauende MaßnahmenGüte und Material der prothetischen Versorgung. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten sollte vor der Behandlung, zusätzlich zum Kostenvoranschlag des Kieferchirurgen hinsichtlich des Einsetzens der Implantate von Ihrem  Zahnarzt (Prothetiker), ein Heil-und Kostenplan erstellt werden. Der Heil- und Kostenplan ist eine Art Kostenvoranschlag, der von jedem Zahnarzt (nach gründlicher diagnostischer Untersuchung) erstellt wird. Er liefert Informationen zum Zahnstatus und voraussichtlichen Behandlungsaufwand. Der Heil- und Kostenplan dient zur Abschätzung der von der Krankenkasse übernommenen Kostenerstattung. (Hierzu wird er nach Erstellung an die Krankenkassen gesendet.) 

 

  • Private Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn der individuelle Tarif entsprechende Implantatbehandlungen im vorgesehenen Umfang einschließt.

 

  • Gesetzliche Krankenkassen bezahlen seit 2005 einen Festzuschuss für den Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese), unabhängig davon, für welche Versorgungsform sich der Patient entscheidet. (Entschied sich ein gesetzlich versicherter Patient früher für implantatgetragenen Zahnersatz, erhielt er keinerlei Zuschuss.) In der Regel beträgt dieser Zuschuss 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung, also einer konventionellen Versorgung mit Zahnersatz ohne Implantate. Je mehr Untersuchungen im Bonusheft nachgewiesen sind, desto höher ist der Zuschuss. Das Implantat selbst (also die künstliche Zahnwurzel) sowie die Implantation gehören gehört jedoch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

 

  • In einigen anderen EU-Ländern werden Zahnimplantationen – infolge niedrigerer Kosten für Mieten, Löhne und Laboraufwand – teilweise zu niedrigeren Preisen durchgeführt. Hier kann eine Zahnimplantation vermeintlich günstiger sein. Allerdings sind dabei Reisekosten, mögliche Qualitätsunterschiede in der Versorgung, Probleme in der Nachsorge und ähnliche Aspekte nicht berücksichtigt. Wir empfehlen jedem Patienten, eine Implantatversorgung möglichst Wohnort-nah durchführen zu lassen. Nicht selten sind im Ausland kostengünstigere Behandlungen in der Gesamtschau nicht nur kostspieliger, sondern für den Patienten auch mit diversen Unannehmlichkeiten und manchen Fällen auch gesundheitlichen Schäden verbunden.